Zu oft zu spät bei der Arbeit – Wann droht die Kündigung?

Pünktlichkeit am Arbeitsplatz ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für reibungslose Abläufe und ein gutes Betriebsklima. Trotzdem treten viele Arbeitnehmer regelmäßig zu spät zur Arbeit an. Doch ab wann wird dieses Verhalten zum Kündigungsgrund?

## Rechtliche Grundlagen

Grundsätzlich gilt: Eine einmalige oder gelegentliche Verspätung führt in der Regel nicht unmittelbar zur Kündigung. Arbeitgeber müssen dem Arbeitnehmer in der Regel zunächst die Chance geben, sein Verhalten zu verbessern. Trotzdem können wiederholte und unentschuldigte Verspätungen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erheblich beeinträchtigen.

Im deutschen Arbeitsrecht dient die Kündigung als letztes Mittel, wenn Abmahnungen und andere Maßnahmen keine Wirkung zeigen. Eine fristlose Kündigung wegen Zuspätkommens ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn das Verhalten die Zusammenarbeit massiv stört. Eine ordentliche Kündigung ist wahrscheinlicher, wenn sich die Verspätungen häufen und der Arbeitgeber Abmahnungen ausgesprochen hat.

## Wann droht eine Kündigung?

Arbeitnehmer riskieren eine Kündigung, wenn sie wiederholt zu spät kommen, ohne ausreichende Entschuldigung. Dabei spielen folgende Faktoren eine Rolle:

– **Häufigkeit der Verspätungen:** Mehrere Verspätungen innerhalb kurzer Zeit erhöhen die Gefährdung der Kündigung.
– **Dauer der Verspätungen:** Je länger das Zuspätkommen, desto schwerer wiegt das Fehlverhalten.
– **Betriebliche Auswirkungen:** Werden Arbeitsabläufe oder Kollegen stark beeinträchtigt, verschärft dies die Lage.
– **Arbeitsvertragliche Regelungen:** Manche Arbeitsverträge enthalten spezielle Klauseln zur Pünktlichkeit.
– **Abmahnungen:** Mehrere Abmahnungen gelten als wichtige Vorstufe für eine Kündigung.

## Abmahnung als Warnsignal

Bevor es zu einer Kündigung kommt, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewöhnlich eine Abmahnung erteilen. Diese dokumentiert das Fehlverhalten und fordert den Mitarbeiter auf, sein Verhalten zu ändern. Fehlt eine solche Abmahnung, ist die Kündigung in vielen Fällen unwirksam.

Arbeitnehmer sollten Abmahnungen ernst nehmen, da sie im Zweifelsfall vor Gericht eine zentrale Rolle spielen.

## Tipps für Arbeitnehmer

– **Pünktlichkeit trainieren:** Nutzen Sie Wecker, planen Sie ausreichend Zeit für den Arbeitsweg ein.
– **Kommunikation:** Informieren Sie den Arbeitgeber frühzeitig über Gründe für Verspätungen, z. B. Krankheit oder Verkehrsstörungen.
– **Dokumentation:** Halten Sie Ausnahmen schriftlich fest, um Nachweise zu haben.
– **Veränderungen anstreben:** Prüfen Sie, ob flexible Arbeitszeiten möglich sind.

## Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass gelegentliche Verspätungen meist keine Kündigung nach sich ziehen. Arbeitnehmer sollten aber wiederholte unentschuldigte Zuspätkommen vermeiden und auf die Signale des Arbeitgebers, wie Abmahnungen, achten. Bei Unsicherheiten ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigene Position zu stärken.